Rehabilitationssport

Diese Rubrik beinhaltet folgende Kurse:


Mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird von den Krankenkassen / der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung eine ergänzende Maßnahme über einen begrenzten Zeitraum zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft gewährt. Die Dauer der Maßnahme reicht von 6 bis zu 36 Monaten.

Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. In der Regel wird die Durchführung ein- bis zweimal wöchentlich zu je 30 – 45 Minuten in Gruppen mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt.

Die Vorgehensweise ist wie folgt: