Rehabilitationssport
Diese Rubrik beinhaltet folgende Kurse:
Mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird von den Krankenkassen / der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung eine ergänzende Maßnahme über einen begrenzten Zeitraum zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft gewährt. Die Dauer der Maßnahme reicht von 6 bis zu 36 Monaten.
Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. In der Regel wird die Durchführung ein- bis zweimal wöchentlich zu je 30 – 45 Minuten in Gruppen mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt.
Die Vorgehensweise ist wie folgt:
- Patient geht zum Arzt
- Der Arzt verordnet Rehasport
- Die Krankenkasse genehmigt
- Der RBS führt die Kurse durch